Bestattungsformen
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl einer Grabstätte
Erd-, Feuer- oder Seebestattung
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung über die Art der Bestattung getroffen hat, entscheiden die Angehörigen, welche Bestattungsart durchgeführt werden soll. Dies ist nicht immer leicht, doch wohl eine der wichtigsten Entscheidungen, die Angehörige treffen müssen.
Erdbestattung und Feuerbestattung
Die Beisetzung des Sarges bzw. der Urne kann auf allen Friedhöfen durchgeführt werden. Man unterscheidet zwischen
Reihengrabstätte
Die Grabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen wird vom Friedhof zugewiesen. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden und beträgt in der Regel 25 Jahre.
Wahlgrabstätte
Die Grabstätte und Größe ist frei wählbar. Abhängig von der Größe der Grabstätte sind mehrere Urnen - bzw. Sargbeisetzungen möglich. Bei jeder weiteren Beisetzung verlängert sich das Nutzungsrecht automatisch auf volle 25 Jahre oder kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.
Anonyme Bestattung
Die anonyme Beisetzung eines Sarges oder einer Urne erfolgt intern durch die jeweilige Friedhofsverwaltung, somit gibt es keine Möglichkeit der Teilnahme durch die Angehörigen. Der genaue Ort der Beisetzung ist nicht bekannt.
Seebestattung
Die Seebestattung ist eine Form der Feuerbestattung. Die Voraussetzung für die Durchführung einer Seebestattung ist, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine Verbundenheit mit der See gehabt hat. Eine Seebestattung ist grundsätzlich sowohl in der Nord- oder Ostsee sowie in allen Weltmeeren durchführbar.
Unabhängig von der Bestattungsart und der Grabauswahl ist eine Trauerfeier generell möglich. Weiterhin besteht auf einigen Friedhöfen die Alternative der Beisetzung einer Urne auf einer gemeinschaftlichen Grabanlage.
